1) Stahlkompensatoren und Dehnungsrohre sollten aus Edelstahl oder oberflächenbehandeltem Kohlenstoffstahl bestehen. Metallkompensatoren sollten aus Edelstahl oder elektro-verzinktem Stahl bestehen. Edelstahl sollte den Güteklassen A2, A4 oder gleichwertigen Werten der internationalen Norm „Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus rostfreiem Stahl“ (ISO 3506) entsprechen. Wenn galvanisch verzinkter Stahl verwendet wird, sollte dieser der aktuellen nationalen Norm „Galvanisierte Beschichtungen von Verbindungselementen“ (GB/T 5267.1) entsprechen und die Dicke der galvanischen Beschichtung sollte nicht weniger als μm betragen. Die mechanischen Eigenschaften, Abmessungen, Toleranzen und Oberflächenrauheit der Teile sollten den Konstruktionszeichnungen und den relevanten aktuellen nationalen Normen entsprechen.
2) Kunststoffnägel und Kunststoffspreizhülsen mit Scheiben sowie Dichtungen sollten aus Polyamid (Polyamid 6, PA6 oder Polyamid 6.6, PA6.6), Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) bestehen. Recycelte Kunststoffnägel und Kunststoff-Spreizhülsen dürfen bei Ingenieurprojekten nicht verwendet werden. Der Nenndurchmesser der Scheibe in einem Scheibenanker sollte nicht weniger als 60 mm betragen (Toleranz ±1,0 mm), und der Nenndurchmesser der Spreizhülse sollte nicht weniger als 8 mm betragen (Toleranz ±0,5 mm).
3) Richtwerte für die Zugtragfähigkeit und Auszugskraft eines einzelnen Ankers. Der Ankertyp, die Länge und die effektive Verankerungslänge sollten auf dem Material der Grundwand und den Designanforderungen basieren. Die technischen Spezifikationen der Anker sollten den einschlägigen Bestimmungen der aktuellen nationalen Industrienorm JG/T 366 entsprechen.
